Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Worum es geht

In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Das Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ unterstützt die Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und die Verbesserung von bestehenden Anlagen.

Sie können hochwertige Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums neu errichten oder modernisieren, auch mit Ladeanschluss für E-Bikes. Die Lösungen sind leicht zugänglich, witterungsgeschützt und diebstahlsicher.

Förderfähig sind:

die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen

  • die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
  • den Umbau von Räumen in Keller-, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
  • die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen (Fahrradkäfigen),
  • den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
  • die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen.
  • Über die Zusatzkomponenten hinaus können Investitionen für Maßnahmen an bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, zum Beispiel ein besserer Witterungs- oder Diebstahlschutz oder bei der Zugänglichkeit der Anlage, gefördert werden.
  • Sie sind antragsberechtigt als Eigentümerin, Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen oder Mieter (mit Zustimmung der Vermieter oder des Vermieters) oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte) von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Zusatzkomponenten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Über Zusatzkomponenten hinausgehende Investitionskosten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert.
  • Die Förderung beträgt insgesamt maximal 300,00 EUR pro Fahrradabstellplatz und maximal 400,00 EUR pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.
  • Die Zuschusshöhe ist je Antragstellenden auf 60.000 EUR innerhalb von 2 Jahren begrenzt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Neben der postalischen Einreichung nimmt die IFB Hamburg Ihre Unterlagen gerne auch per E-Mail unter energie@ifbhh.de in Empfang. Das von allen Eigentümern unterschriebene Antragsformular benötigt die IFB Hamburg zusätzlich auch im Original per Post.

Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über eine Bewilligung.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag sind:

Das Antragsformular im Original per Post

Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug)

Aktueller Grundbuchauszug

Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort

Bemaßte Skizze

Fotos von der geplanten Aufstellfläche

Beschreibung der beantragten Maßnahme

Kostenvoranschlag/Angebote

Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug)

Baugenehmigung,

falls erforderlich

Zustimmung des Denkmalschutzamtes bei vorliegender Denkmalwürdigkeit

Zusätzlich bei Antragstellung durch Mieter:

Zustimmung des Grundstückeigentümers

Zusätzlich bei WEG:

WEG-Verwalter-Vollmacht

WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme

Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Bearbeitungsdauer

Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt innerhalb von 1 bis 4 Wochen.

Fristen

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben und weitere Bestimmungen gemäß entsprechender Förderrichtlinie ein.
  • Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Sprachen

Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.

weitere Informationen

Für weitere Informationen zu den Eigenschaften von hochwertigen Fahrradabstellanlagen wird der Leitfaden „Fahrradparken im Quartier“ (siehe weiterführende Links) empfohlen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand von Bundesministe.