Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur nachhaltigen Gestaltung Ihrer Stadtstruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Gemeinde und kommunalen Zweck- und Planungsverband mit Mitteln des Bundes bei Maßnahmen der nachhaltigen städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programme:

  • Sozialer Zusammenhalt,
  • Wachstum und Nachhaltige Erneuerung,
  • Lebendige Zentren.

Unterstützt werden folgende Einzelmaßnahmen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme:

  • Vorbereitung der Maßnahmen,
  • Steuerung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Grunderwerb,
  • Ordnungsmaßnahmen,
  • Verbesserung der verkehrlichen Erschließung,
  • Herstellung und Gestaltung von Freiflächen,
  • Neubau von Gebäuden,

Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden

  • Zwischennutzung,
  • Biodiversität an Bauwerken,
  • Verlagerung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen von Betrieben,
  • Vergütungen für Beauftragte,
  • Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten,
  • Ausgaben für Rechnungsprüfung,
  • Photovoltaikanlagen als Teil eines gemeindlichen Bauvorhabens im Programm Sozialer Zusammenhalt,
  • Sicherung denkmalgeschützter Gebäude,
  • Verfügungsfonds.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 66 2/3 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen auch 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der geförderten Ausgaben betragen.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig. Beantragen Sie bitte zunächst die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm. Nach Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich nach Aufforderung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden über 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Gemeinden über 2.000 bis 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht dem Anwendungsbereich der Dorfentwicklung zugeordnet sind, sowie kommunale Zweck- und Planungsverbände.

Die Gemeinden können Fördermittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Gesamtmaßnahme muss in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden sein und ihr Gebiet muss abgegrenzt sein.
  • Sie als antragstellende Gemeinde müssen für das jeweilige Gebiet spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept aufstellen, in dem die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen sowie eine Frist für die Durchführung der Gesamtmaßnahme dargestellt sind.
  • Spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm müssen Sie eine Steuerungsstruktur aufbauen, in der die erforderlichen stadtplanerischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kompetenzen vertreten sind.
  • Der Förderzeitraum der Gesamtmaßnahme soll normalerweise 10 Jahre nicht überschreiten.
  • Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Vorhaben geltenden Zweckbindungsfristen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

63067 Offenbach am Main

+49 69 9132-03

www.wibank.de/wibank/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE von Bundesministerium für W.