Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
Worum es geht
Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.
Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.
Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).
Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.
Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.
Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an
einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
- einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
- durchführen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
- Die Baugenehmigung Ihrer Immobilie ist nicht älter als 20 Jahre.
- Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
- Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
- Die Mietparteien müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
- Unternehmen bestimmter Branchen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 11.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen von Bundesministerium für Wirtsch.