Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Modernisierungsrichtlinien – ModRL)

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen oder von Miet- und Genossenschaftswohnungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und an selbst genutztem Wohneigentum.

Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen erhalten, die

  • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
  • Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,

dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen sowie

der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen.

Außerdem erhalten Sie die Förderung für

  • den Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik und
  • die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.830 EUR je Quadratmeter Wohnfläche und maximal 146.300 EUR je Wohnung und
  • bei Umbau zu einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das Darlehen muss mindestens 20.000 EUR betragen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
  • Im Förderbreich „Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85“ können Sie keine Anträge mehr stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnnen und Eigentümer (natürliche und juristische Person), deren Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebaut ist.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen sowie

  • die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleisten.
  • Wenn Sie bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen umsetzen, müssen durch Ihr Vorhaben Haushalte bei der Versorgung mit Mietwohnraum durch die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen unterstützt werden.
  • Bei baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zusammen mit Ihren Haushaltsangehörigen zum begünstigten Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung gehören.

Die baulichen Maßnahmen müssen

  • an Wohnungen in Gemeinden durchgeführt werden, die nach ihrer Fläche zur Nutzung für die zu versorgenden Haushalte geeignet sind (festgelegte Wohnflächengrenzen sind einzuhalten), sowie
  • technisch geeignet und im Hinblick auf die Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnungen wirtschaftlich vertretbar sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

19061 Schwerin

+49 385 6363-0

www.lfi-mv.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst g.