Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips).

Gefördert werden folgende Projekte im Bereich der Mikroelektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte:

  • industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben mit einer ausreichenden Innovationshöhe,
  • Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme,
  • Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Das Gemeinsame Unternehmen Chips veröffentlicht meistens jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Das Förderverfahren kann einstufig oder zweistufig sein. In der 1. Stufe reichen Sie eine gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das nationale Förderverfahren des BMFTR ist zweistufig. In der 1. Phase erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fristen

Die Fristen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der BMFTR-Internetseite mit Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Das Vorhaben wurde von Gemeinsame Unternehmen Chips ausgewählt.
  • Ihr industriegetriebenes, vorwettbewerbliches Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben ist wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich risikoreich und Sie können es ohne Förderung nicht durchführen.
  • Bei Ihrem industriegetriebenen Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben wird der gesamte Arbeitsaufwand mindestens 50 Personenjahre betragen, von denen die deutschen Partnerinnen und Partner mindestens 10 Prozent beitragen.
  • Ihr Vorhaben zum Kapazitätsaufbau könnten Sie ohne Förderung nicht durchführen.
  • Der Mehrwert der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse wird anhand einer geeigneten Anwendung dargestellt, zum Beispiel als Demonstrator.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI / VDE Innovation + Technik GmbH

10623 Berlin

+49 30 310078-0

www.vdivde-it.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemein.