Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)
Worum es geht
Wenn Sie Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten und unterstützen, sodass sie in ihrem neuen Lebensumfeld schneller Fuß fassen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben.
Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung
- in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung,
- in sozialrechtlichen Fragen,
- als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung,
- zum Gesundheits- und Pflegesystem und zu allgemeinen gesundheitsrechtlichen Fragen,
- zum Gewaltschutz,
- über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese,
- bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit,
- über die Möglichkeiten von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber EUR 60.000 pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Förderung ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und für den Jugendmigrationsdienst (JMD) in Anspruch nehmen.
Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden Qualifikationsmerkmale aufweisen:
- erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs, zum Beispiel Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, oder eine vergleichbare Ausbildung,
- interkulturelle Kompetenz,
- Sozial- und Methodenkompetenz,
Gleichstellungskompetenz und
beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Oldenburg
26122 Oldenburg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung.