Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Thüringen
- Bereich
- Infrastruktur, Mobilität
- Fördergeber
- Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit anderen Trägern zusammenarbeiten und flexible Bedienformen bereitstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen fördert Verkehrskooperationen zur Koordinierung von Tarifen, Netzen, Fahrplänen und Nahverkehrsplanungen sowie besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- in Kooperationen angestelltes und für kooperative Aufgaben tätiges Personal,
- die Entwicklung und Weiterentwicklung innovativer gemeinsamer verkehrsträgerübergreifender digitaler Tarif- und Fahrgastinformationsmedien,
- gemeinsame verkehrsträgerübergreifende analoge Fahrplaninformationsmedien (zum Beispiel Fahrplanhefte und Linienfahrpläne),
- kundenorientierte Vermarktung der gemeinsamen Produkte und Dienstleistungen der Kooperation,
- extern vergebene Studien, Erhebungen und Gutachten zur Verbesserung der Kooperation,
- externe Erstellung von aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Vorhaben und beträgt
- für Aufwendungen für Personal bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1.100.000 EUR je Kooperation und Jahr,
- für digitale Fahrplaninformationsmedien bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für analoge Fahrplaninformationsmedien bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Marketingvorhaben bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für Studien, Erhebungen und Gutachten bezüglich möglicher Kooperationen, Kooperationserweiterungen und innovativer Projekte bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für regelhaft zu erstellender Studien, Erhebungen und Gutachten in bestehenden Kooperationen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- für aufgabenträgerübergreifende Nahverkehrsplanungen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kooperationen von 2 und 40 Prozent für Kooperationen von 3 und mehr Partnern.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen.
Das Antragsverfahren gliedert sich in 2 Stufen:
Melden Sie Ihr Vorhaben bitte bis zum 31. Oktober des Vorjahres an. Nach Aufnahme in das Förderprogramm stellen Sie Ihren Antrag bis zum 30. April des der Anmeldung folgenden Jahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder mehreren Aufgabenträgern für den ÖPNV,
- Tarif- und Verkehrsgemeinschaften,
Tarif- und Verkehrsverbünde sowie
bei bestimmten Vorhaben Vereine.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss zur Verbesserung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr beitragen.
- Das Image des ÖPNV als attraktive, moderne, sichere und komfortable Alternative zum Individualverkehr muss durch Ihre Maßnahme gestärkt werden.
- Ihr Vorhaben muss die Gesellschafts-, Satzungs- oder Kooperationsvertragsziele mit umsetzen und im Einklang mit vorhandenen Planungen und Zielen der ÖPNV-Aufgabenträger stehen.
- Ihr Vorhaben muss finanziell gesichert sein.
- Sie müssen mit mindestens einem weiteren Aufgabenträger einen gemeinsamen Nahverkehrsplan erstellen und darin die Belange des Landes als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr berücksichtigen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
99423 Weimar
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-.
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