Förderung der kommunalen Sportentwicklung im Rahmen des Landesprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein kommunales Netzwerk und zielgruppenspezifischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Nordrhein-Westfalen planen, könnte diese Förderung für Sie in Frage kommen.

Der Förderaufruf „Sportplatz Kommune 2.0“ steht Ihnen offen, wenn Sie Sportanbieterin oder Sportanbieter sind und Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sportanbieterin oder Sportanbieter können gemeinnützige Sportvereine oder weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Zum Beispiel: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Träger in der Ganztagsbetreuung, eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Selbstständige mit nachgewiesener sportfachlicher Qualifikation zur Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten.

Es sollen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für folgende Zielgruppen umgesetzt werden:

  • Kinder im Elementarbereich,
  • Kinder/Jugendliche im schulischen Bereich,
  • Kinder/Jugendliche im außerschulischen Bereich,

ältere Menschen oder

vulnerable Gruppen.

Dieses Programm hat folgende Förderschwerpunkte:

  • Grundsätzlich: Aufbau eines regionalen Netzwerkes, das die Zusammenarbeit relevanter Akteure im Sport in der Kommunalverwaltung und sozialen Einrichtungen stärkt sowie
  • Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für die oben genannten Zielgruppen, um niedrigschwellige Zugänge zu Sport und Bewegung adressatengerecht zu gestalten oder
  • Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit integrativem und inklusivem Charakter, um allen Zielgruppen den Zugang zu Sport und Bewegung zu ermöglichen oder
  • Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit gezielter Ansprache von Menschen mit Einsamkeitserleben, um einsamkeitsreduzierend oder -vorbeugend zu wirken oder
  • Förderung von Schwimmangeboten, einschließlich Ausbildung und Einsatz von Trainerinnen und Trainern sowie Schwimmassistenzen.

Geforderte Angebotsmerkmale sind:

  • ohne (Sportvereins-) Mitgliedschaft zugänglich,
  • kostenfrei oder -günstig,
  • wohnortnah (in Bezug auf die Zielgruppe),
  • barrierearme oder -frei erreichbare Bewegungsräume,
  • regelmäßig (möglichst wöchentlich) stattfindende Angebote während des Projektzeitraums,
  • nachhaltig (Angebote, die auch nach Ende der Förderung fortgeführt werden können).

Denkbare Sport- und Bewegungsräume sind:

  • Sportstätte,
  • Kindergarten, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege,
  • Schule,
  • öffentlicher Raum,
  • Schwimmbad,
  • Kinder- und Jugendzentrum,
  • Seniorenzentrum und -hilfeeinrichtung, Alten- und Pflegeheim,
  • virtuelle Sport- und Bewegungsräume (digitale Angebotsformate).
  • Die Förderhöhe liegt zwischen 5.000 EUR und 15.000 EUR pro Kalenderjahr. Die Förderquote liegt bei bis zu 100 % der beantragten förderfähigen Ausgaben. Die Förderung kann für die Schaffung von zielgruppenspezifischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und vulnerable Gruppen sowie für den Aufbau, die Absicherung oder die Verstetigung des örtlichen Netzwerks eingesetzt werden.
  • Bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Neubau, Sanierung, Modernisierung von Sporthallen, -plätzen und -räumen) können nicht gefördert werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Die Antragsstellung ist nur in digitaler Form über das vorgegebene Formular möglich (siehe weiterführende Links).

Fristen

Antragsphase: 01.04.2026 bis 31.05.2026

Umsetzungsphase: 01.07.2026 bis 31.12.2027

rechtliche Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie die Zustimmung der Kommune zur Durchführung des Projektes einholen und mit der Kommune gemeinsam ein Netzwerk für die kommunale Sportentwicklung aufbauen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.

47055 Duisburg

+49 203 7381-0

www.lsb.nrw/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der kommunalen Sportentwicklung im Rahmen des Landesprogramms „Sportpl.

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