Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.

Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Anspruch nehmen.

Richten Sie Ihren Antrag zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
  • Sie können die bewilligten Mittel an Dritte weiterleiten.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Staatsministerium des Innern

01095 Dresden

0351 5643090

www.lpr.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) von Bundesministerium für Wirt.

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