Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Worum es geht

Wenn Sie als Träger öffentlicher Schulen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen.

  • Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen,
  • soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen,
  • die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und

unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert.

Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt:

  • Einzelfallhilfe und Beratung,
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten,
  • innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie
  • offene Angebote für alle junge Menschen der Schule.
  • Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.
  • Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.
  • Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.
  • Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit,
  • einschlägig vorbestrafte Personen,
  • Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

70176 Stuttgart

+49 711 6375-0

www.kvjs.de/startseite/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen von Bundesministerium f.