Förderung der Jugendsozialarbeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Worum es geht

Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Jugendsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei der Durchführung der Jugendsozialarbeit. Dabei berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Lebenslagen der jungen Menschen sowie die Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen.

Sie erhalten die Förderung für Jugendsozialarbeit in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit sowie die dazu notwendige Netzwerk- und Gremienarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Jahr 2023 pauschal EUR 2.685,88 je Monat und Einheit (Vollzeitstelle nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Sozial- und Erziehungsdienst). Die Pauschale erhöht sich ab 1.1.2024 jährlich um 2,4 Prozent. Bei Teilzeittätigkeit verringert sich die monatliche Pauschale anteilig.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Personen, die Sie in der Jugendsozialarbeit beschäftigen, müssen mindestens für 15 Stunden pro Woche in dem Projekt eingesetzt werden.
  • Sie müssen über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechneten ESF+-Mittel verwenden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

18055 Rostock

+49 385 588-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Jugendsozialarbeit von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimas.