Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Worum es geht
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt Vorhaben in der Jugendarbeit und Jugendbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die für das ganze Land Bedeutung haben.
Sie können eine Förderung für diese Bereiche erhalten:
- Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit und Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, auch in digitaler Form
- Personalausgaben für Jugendbildungsreferentinnen und Jugendbildungsreferenten
Verwaltungsausgaben der Jugendverbände
internationale Jugendarbeit
Jugendbildungsstätten
Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse, wenn sie insbesondere eine große Öffentlichkeit erreichen
Jugendsozialarbeit
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.10. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragsteller müssen Sie landesweit in Sachsen-Anhalt tätig sein.
- Sie müssen auf Grundlage Ihrer Satzung und pädagogischen Praxis die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gewährleisten.
- Das von Ihnen eingesetzte Personal muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des.