Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes (VV NE-Bahnen)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Förderart
Zuschuss
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in die nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen an öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen ohne tägliche Personennahverkehre im Rheinland-Pfalz-Takt, die von nicht bundeseigenen Eisenbahnen betrieben werden.

Sie bekommen die Förderung für

  • einmalige Investitionen für die Reaktivierung oder nachhaltige Ertüchtigung (Gesamtmaßnahme) sowie entsprechende vorab erfolgende Planungsleistungen und
  • auf mehrere Jahre verteilte Investitionen zur Erhaltung der Betriebssicherheit (Einzelmaßnahme).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Sie erhalten bei Gesamtmaßnahmen einen Zuschuss bis zu 85 Prozent, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • einzelne kommunale Gebietskörperschaften (verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte),
  • kommunale Zweckverbände,
  • juristische Personen des privaten Rechts (Eisenbahninfrastrukturunternehmen).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen sich spätestens bis zur Bewilligung der 1. Zuwendung für eine Gesamt- oder Einzelmaßnahme verbindlich entscheiden.
  • Sie weisen die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme über den Zeitraum der Zweckbindung nach.
  • Sie halten die jeweiligen Zweckbindungsfristen ein. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Gesamtmaßnahmen 15 Jahre, bei Einzelmaßnahmen 10 Jahre.
  • Sie erwerben die zu der Eisenbahninfrastruktur gehörenden planfestgestellten Bahnflächen oder pachten im Rahmen eines langlaufenden Pachtvertrags (mindestens für den Zweckbindungszeitraum).
  • Sie müssen die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens durch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachweisen.
  • Sie erstellen die Prognose der touristischen Nutzerinnen und Nutzer auf der Grundlage eines entsprechenden regionalen touristischen Gesamtkonzeptes. Daraus muss der Nutzen der touristischen Ausflugsverkehre auf der Schiene ersichtlich sein.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

55116 Mainz

06131 160

www.mwvlw.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bu.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Energie, Umwelt & FlächeZuschussRheinland-PfalzFörderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB)Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauDigitalisierungZuschussRheinland-PfalzInvestitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Gemeinde ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauEnergie, Umwelt & FlächeZuschussRheinland-PfalzAusgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNVWenn Sie trotz gestiegener Lohnkosten für das Personal im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen bezahlbar halten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätEnergie, Umwelt & FlächeZuschussRheinland-PfalzWiederaufbau RLP 2021 – Kommunen und sonstige Träger öffentlicher InfrastrukturWenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung un­mittelbarer Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für den nachhaltigen Wiederaufbau bekommen.Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)Energie, Umwelt & FlächeDarlehenRheinland-PfalzInfrastrukturfinanzierungWenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur in Rheinland-Pfalz investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)DigitalisierungZuschussbundesweitAusrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten StuttgartWenn Sie Schienenfahrzeuge im Knoten Stuttgart einsetzen und diese mit Technik zur digitalen Kommunikation in der Zugsteuerung ausrüsten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Mehr in der Förderdatenbank: Infrastruktur in Rheinland-Pfalz · Förderprogramme in Rheinland-Pfalz · Förderprogramme für Infrastruktur · Förderprogramme für Mobilität · Ministerium für Wirtschaft Rheinland-Pfalz — Förderprogramme