Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften
Worum es geht
Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der internationalen Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, die Sie im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften durchführen.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
- grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen,
- Studien- und Informationsreisen,
Ausstellungen und
- Publikationen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, normalerweise maximal EUR 1.500. Bei Projekten mit inhaltlicher Beteiligung der Staatskanzlei beträgt die Höhe des Zuschusses maximal EUR 5.000.
- Ihren Antrag richten Sie bitte bis 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- öffentlich-rechtliche Körperschaften,
- eingetragene Vereine,
Verbände und Stiftungen sowie
sonstige nicht kommerzielle Organisationen und Einrichtungen
mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt im Rahmen der regionalen partnerschaftlichen Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss der Entwicklung und Pflege der vom Land formal mit anderen Regionen abgeschlossenen oder angebahnten Partnerschaften dienen.
- Planen Sie ein Projekt außerhalb der regionalen partnerschaftlichen Beziehungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, müssen Sie dabei die Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit und die damit verbundenen Interessen des Landes berücksichtigen.
- Sie müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln finanzieren.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
19053 Schwerin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften von Bun.