Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
Worum es geht
Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
- Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen,
- Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
- Gründungsversammlung,
- Erstellung des Gründungsgutachtens,
- Eintragung in das Genossenschaftsregister,
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notarinnen und Notaren).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Initiatorengruppen, die zum Beispiel aus Privatpersonen, Unternehmen oder Vertretern der Kommune bestehen, die eine Sozialgenossenschaft gründen wollen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Initiatorengruppe müssen Sie eine verantwortliche Vertreterin oder einen verantwortlichen Vertreter als Antragstellerin oder Antragsteller bestimmen.
Die Sozialgenossenschaft muss besonders in folgenden Bereichen tätig sein:
Gesundheit und Soziales,
Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge oder
- Wohnen und Quartiersentwicklung.
- Die Zielgruppen und förderfähigen Projekte entnehmen Sie bitte der Anlage zur Richtlinie.
- Der Tätigkeitsschwerpunkt der Sozialgenossenschaft muss in Niedersachsen liegen und sie muss sich in Niedersachsen in das Genossenschaftsregister eintragen lassen.
- Falls die Kommune nicht selbst Mitglied der Genossenschaft werden soll, ist eine bewertende Stellungnahme der Kommune, in der die Genossenschaft tätig werden soll, vorzulegen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Osnabrück
49082 Osnabrück
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften von Bundesministerium für Wirt.