Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Worum es geht
Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Das Land Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten.
Sie erhalten die Förderung für
- FuE-Projekte, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchführen,
- Prozess- und Organisationsinnovationen,
- Durchführbarkeitsstudien,
- Innovationscluster,
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen,
- Abordnung von hoch qualifiziertem Personal.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu EUR 200.000, maximal bis zu EUR 500.000.
- In begründeten Einzelfällen können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten bis zu EUR 100.000,
bei FuE-Verbundprojekten bis zu EUR 200.000 und
- für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die an einem FuE-Verbundprojekt beteiligt sind, bis zu EUR 100.000.
- Eine anteilige Kombination von Darlehen und Zuschüssen ist möglich.
- Der Umfang der Förderung hängt von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller ab.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
- Im Rahmen von FuE-Verbundprojekten sind auch bremische Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- FuE-Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden,
- Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) von Bundesministerium .