Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bayern
- Bereich
- Gesundheit & Soziales
- Fördergeber
- Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
- Stand
- 05.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Familie mit geringem Einkommen einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub verbringen oder Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden wahrnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Familie, wenn Sie sich wegen Ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation keinen gemeinsamen Familienurlaub leisten können oder wenn Sie an Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung teilnehmen möchten.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Familienurlaub zur Erholung in einer anerkannten Familienferienstätte sowie
- Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden (Vorträge, Seminare, Schulungen sowie vergleichbare Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung).
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Familienurlauben für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 19,50 pro Tag und für jedes berücksichtigungsfähige Kind mit Behinderung bis zu EUR 25,50 EUR pro Tag, jedoch maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben;
- bei Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden für jedes berücksichtigungsfähige Kind bis zu EUR 27,00, für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu EUR 30,50.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme online oder postalisch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für Familienurlaube: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (zum Beispiel bei Erkrankung der Eltern),
- für Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, werdende Mütter und Väter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
- Das Nettoeinkommen Ihrer Familie darf im Kalenderjahr bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Ihr Aufenthalt müssen in einer anerkannten Familienferienstätte erfolgen.
- Ihr Familienurlaub muss mindestens 6 Verpflegungstage umfassen. Sie bekommen die Förderung für höchstens 14 Verpflegungstage.
- Sie können die Förderung für einen Familienurlaub pro Jahr bekommen.
Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende müssen
- Schwierigkeiten in den verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie vorbeugen
- zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen sowie
- als Wochenendseminar von Freitag bis Sonntag mit wenigstens 13 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) durchgeführt werden.
- Sie bekommen die Förderung für Ihren Familienurlaub nur dann, wenn Ihr Antrag vor Ihrer Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht und der Antragseingang vom ZBFS bestätigt wird.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der El.
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