Förderung der Erziehungsberatungsstellen
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrer Erziehungsberatungsstelle Fachkräfte für die Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge:
- mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Altfälle) oder Master bis zu EUR 19.700,
- mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium (Altfälle) oder Bachelor bis zu EUR 14.300,
- mit abgeschlossener Ausbildung an einer Fachakademie bis zu EUR 10.740.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen in Ihrer Erziehungsberatungsstelle folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Beratung von Kindern und Jugendlichen,
- Förderung der Erziehung in der Familie,
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts,
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen,
- Erziehungsberatung,
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Ihre Erziehungsberatungsstelle müssen Sie
- mit Fachkräften verschiedener Disziplinen besetzen, die ein psychologisches/psychotherapeutisches Universitätsstudium oder sozialpädagogisches Hochschulstudium mit Abschluss Master oder Bachelor (vormals Diplom) absolviert haben, oder
- mit andere Fachkräften sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder medizinischer Studienrichtungen sowie mit Abschluss Heilpädagogik besetzen, sofern sie durch ihre Qualifikation das fachliche Profil der Beratungsstelle stärken, sowie
- mit mindestens 3 Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Teamassistenz besetzen.
- Sie nehmen – soweit möglich – Finanzierungsbeteiligungen Dritter in Anspruch und erbringen angemessene Eigenleistungen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Zuständige Bezirksregierung Bayern
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Erziehungsberatungsstellen von Bundesministerium für Wirtschaft un.