Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie die Angebote der Familienpflegedienste weiterentwickeln und an die veränderten gesellschaftlichen Lebenssituationen von Familien anpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in der Entwicklung von Familienpflegediensten, die Familien in besonderen Not- und Krisensituationen unterstützen.

Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften, die als Einsatzleitung den Aus- und Aufbau sowie die Vernetzung, Praxisberatung, Fort- und Weiterbildung und auch die Bearbeitung von Refinanzierungsfragen betreuen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt.

Ihren Antrag stellen Sie bis spätestens 1.11. für das kommende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, wenn sie Träger von Familienpflegediensten sind und dort Fachkräfte beschäftigen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Stelle der Einsatzleitung mit einer fachlich qualifizierten hauptberuflichen Fachkraft besetzen.
  • Ihre Einsatzleitung muss Familienpflegedienste betreffen, in denen Familienpflege-Fachkräfte voll- oder teilzeitbeschäftigt sind sowie Ergänzungskräfte für die unmittelbare Familienpflege zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten gewährleisten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

50679 Köln

0221 8090

www.lvr.de/de/nav_main/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten von Bundesministerium für W.