Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz – ZuwendR KatS)

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie in die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Beschaffungen für den flächendeckenden Aufbau der Einheiten des Katastrophenschutzes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Arzttruppkraftwagen,
  • Boote für den Fachdienst Wasserrettung (einschließlich Motor und Trailer),
  • Einsatzleitwagen (für die Fachdienste Sanität, Betreuung oder Wasserrettung),
  • Einsatzleitwagen I (Fachdienst Logistik),
  • Feldkochherde (für die Fachdienste Logistik oder Betreuung),

Gerätewagen Betreuung, Sanität, Tauchen und Wasserrettung

  • Kräder,
  • Krankentransportwagen Typ B,
  • Mannschaftstransportfahrzeuge (für die Fachdienste, Betreuung, Logistik oder Führungsunterstützung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Als private Organisation richten Sie Ihren Antrag bitte an den zuständigen Landkreis.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen,
  • Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt als Träger der Katastrophenschutzeinheiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wenn es sich um die Beschaffung von gebrauchten Fahrzeugen oder Booten handelt, müssen diese in einem technisch mängelfreien Zustand und nicht älter als 5 Jahre sein.
  • Die geförderten Fahrzeuge oder Boote (dazu gehören auch Beladung und Ausstattung) müssen vor der Auslieferung oder Indienststellung geprüft und abgenommen werden, normalerweise durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge.
  • Die Zuwendung muss im Einzelfall mindestens EUR 5.000 betragen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06114 Halle (Saale)

0345 5140

lvwa.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendu.