Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie als Bildungsanbieter in Hamburg Menschen beruflich weiterbilden, die in der Landwirtschaft tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsanbieter bei Bildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, die Personen aus dem Agrarsektor zu einer besseren beruflichen Qualifikation verhelfen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die die Zielgruppe in folgenden Bereichen stärken:

  • Wettbewerbsfähigkeit und produktionstechnische Kenntnisse,
  • Auf- und Ausbau neuer Unternehmensfelder im Agrarsektor,
  • persönliche und soziale Kompetenz sowie Motivation,
  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse,
  • Kenntnisse über neue Technologien und Verfahren,
  • Produktqualität,
  • umweltbezogene Methoden und Praktiken, wozu auch die Einhaltung der Konditionalität und Tierschutzbestimmungen gehört,
  • berufliche Qualifikation von Frauen in der Agrarwirtschaft,
  • Kenntnisse von neuen Rechtsrahmen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Sie bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Referentinnen oder Referenten können maximal EUR 1.500 pro Tag als Honorar angerechnet werden. Deren Aufwendungen können Sie zusätzlich abrechnen.
  • Die Bagatellgrenze beträgt EUR 500,00 pro Maßnahme.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Bildungsanbieter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihre Maßnahmen müssen sich an Personen richten, die im Agrarsektor für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen tätig sind.

Mindestens 8 Teilnehmende müssen

  • eine Betriebsstätte, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Hamburg haben oder Flächen in Hamburg bewirtschaften,
  • die Maßnahme mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung oder einem Zertifikat abschließen,
  • einen ausgefüllten Bewertungsbogen abgeben.
  • Ihre Veranstaltung muss allen Personen offenstehen, die in Hamburg im Agrarsektor tätig sind.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung sicherstellen.

Ausgeschlossen sind Teilnehmende aus

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

21109 Hamburg

040 428400

www.hamburg.de/bukea/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agra.