Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)
Worum es geht
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen eine Asylverfahrensberatung und/oder eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung der Asylverfahrensberatung.
Sie erhalten die Förderung für die Durchführung einer Asylverfahrensberatung und/oder einer besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.
Bitte richten Sie Ihren Antrag entweder selbst oder über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis zum im Förderaufruf genannten Termin für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und nutzen Sie dabei die dort angegebenen Übermittlungswege.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Förderung können Sie online oder per Post stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie das Portal "easy-online" (siehe weiterführende Links) auf. Nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen können Sie unter BMI-BAMF das Förderprogramm auswählen. Wählen Sie bitte das passende Formular entsprechend dem Förderaufruf.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.
- Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie alle weiteren Informationen welche im Rahmen der Förderung beachtet werden müssen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Rufen Sie das Portal "easy-online" (siehe weiterführende Links) auf. Nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen können Sie unter BMI-BAMF das Förderprogramm auswählen. Wählen Sie bitte das passende Formular entsprechend dem Förderaufruf.
- Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie die Nachweise bei, drucken Sie diesen aus, unterschrieben Sie diesen und senden Sie alle Unterlagen an das BAMF.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität Ihres Antrags, möglichen Rückfragen sowie dem allgemeinen Antragsaufkommen und beträgt etwa 2 bis 6 Monate. Sie können einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.
Fristen
Förderinteressierte konnten dem BAMF ihre Förderanträge bis spätestens 07.12.2025 über das Online-Tool easy-online (siehe weiterführende Links) übermitteln.
Aktuelle Fristen können Sie dem Förderaufruf oder der BAMF-Webseite entnehmen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung verfolgen und deren Gemeinnützigkeit von der Finanzverwaltung festgestellt worden ist,
- sowie Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus.
- Über Ausnahmen hiervon entscheidet die Bewilligungsbehörde.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
- Sie verfügen idealerweise über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Asylsuchenden.
- Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifiziertes hauptamtliches Personal ein.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ggf. weiteren Trägern der Asylverfahrensberatung.
- Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.
Sprachen
Deutsch
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Ein von einem Wirtschaftsprüfer geprüfter handelsrechtlicher Jahresabschluss, sofern vorhanden oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Vergleichbares.Bescheid der Finanzverwaltung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß § 52 AO des Antragstellenden, der den Förderzeitraum 2026 umfasst.Aufschlüsselung der Fort- und Weiterbildungsausgaben nach Maßnahme, Veranstalter, Teilnehmerzahl, Ort und Datum der Veranstaltung sowie Bruttoausgaben.Aufschlüsselung der Ausgaben für Tagungen und Konferenzen bei den Zentralstellen nach Maßnahme, Veranstalter, Teilnehmerzahl, Ort und Datum der Veranstaltung sowie Bruttoausgaben.
Arbeitsvertrag (bei bereits angestelltem Personal)
- Qualifikationsnachweise (Abschlusszeugnisse, Urkunden, Tätigkeitsnachweise, relevante Fort- und Weiterbildungsbescheinigungen etc.)
- Bei fachfremden Abschlüssen, die nicht in Nr. 4.4 der Förder-RL AVB aufgezählt sind, ist ein Lebenslauf inklusive Nachweisen einzureichen.
- Bei Abschlüssen außerhalb der EU ist eine Anerkennung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung f.