Förderung der Brachenberäumung

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Bauten auf Brachflächen beseitigen und diese begrünen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei der Beräumung von Brachflächen. Mithilfe der Förderung sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, für die die Eigentümerin oder der Eigentümer weder für eine Sanierung noch für einen Abbruch in Anspruch genommen werden kann oder die im Eigentum Ihrer Gemeinde stehen.

Sie bekommen die Förderung für

  • vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Planungen, Baugrunduntersuchungen, Rechtsberatung),
  • Altlastenbehandlung,
  • Beseitigung von Abfallablagerungen,

Abriss, Beräumung und Sicherungsmaßnahmen sowie

  • einfache Begrünung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Sachsen.

Eine Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Brache muss ihre ursprüngliche Funktion oder überwiegende Nutzung mindestens 10 Jahre vor Bewilligung verloren haben und darf in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht mehr genutzt werden können. Die 10-jährige Frist entfällt bei Hochwasserschäden.
  • Ihre Maßnahme muss Bestandteil des von der Gemeinde erarbeiteten Fachteils „Brachen“ zum integrierten Stadtentwicklungskonzept oder zum integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzept sein.
  • Die Brache ist im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates Sachsen erfasst.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Brachenberäumung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch.