Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Worum es geht

Wenn Sie das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren in bayerischen Kitas und in der Tagespflege qualitativ und quantitativ ausbauen und so einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes die Betriebskosten für Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses errechnet sich als Produkt aus Basiswert, Buchungszeitfaktor und einem sogenannten Ausbaufaktor.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder nach Artikel 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zuständig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung des BayKiBiG und setzt einen Förderanspruch der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers nach Artikel 18 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 BayKiBiG für Kinder unter 3 Jahren voraus.
  • Zu Beginn der Förderung sollen die Kinder das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindert.