Förderung der Beruflichen Bildung
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre berufsbildenden Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Verbundausbildung,
- überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk,
- überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft,
- Meisterbonus,
- überbetriebliche Berufsbildungsstätten,
- berufliche Weiterbildung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden geschlossen haben,
- Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
- Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich,
- Träger der überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und Fachverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen je nach Maßnahme bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 27.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Beruflichen Bildung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.