Förderung der ambulanten Hilfen
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Baden-Württemberg
- Bereich
- Gesundheit & Soziales
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vor- und Umfeld der Pflege landesweit ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Versorgung im Vorfeld und Umfeld der Pflegebedürftigkeit sowie von Maßnahmen im Rahmen der Familienpflege und Dorfhilfe. Mit Ihren Vorhaben entlasten Sie pflegende Angehörige, vermeiden oder verhindern Pflegebedürftigkeit oder leisten Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
- ehrenamtlich getragene Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- Initiativen des Ehrenamts wie Seniorennetzwerke,
- Initiativen der Selbsthilfe wie Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen,
- Dienste, die Leistungen der Familienpflege und der Dorfhilfe erbringen, sowie
- Modellprojekte zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepten, an deren Durchführung ein besonderes Landesinteresse besteht.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme.
- Anträge richten Sie bitte bis spätestens zum 30.9. eines Jahres, im Falle eines Wiederholungsantrags bis spätestens zum 30.4. unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über den Stadt- oder Landkreis an das zuständige Regierungspräsidium.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Dienste sowie ehrenamtlich getragene Angebote, Initiativen und Selbsthilfe in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger sowie kommunaler Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Ihren Einzugsbereich der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft anzeigen.
- Sie müssen eine angemessene Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.
- Zur Deckung der entstehenden Personal- und Sachausgaben müssen Sie angemessene Entgelte beziehungsweise Beiträge erheben und Leistungen von Dritten abrechnen, die mit diesen abgerechnet werden können.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der ambulanten Hilfen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasc.
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