Förderung besonderer Rundfunkprogramme
Worum es geht
Wenn Sie als kleiner oder mittelständischer Rundfunkprogrammanbieter eine Produktion zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen entwickeln, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien unterstützt Sie als kleinen oder mittelständischen Anbieter bei der Produktion von Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen an die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Anbietergesellschaften und -gemeinschaften im Sinne von Artikel 25 Absatz 4 Satz 4 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG),
Anbieter einschließlich Spartenanbieter und
genehmigte Zulieferer von Programmteilen oder Programmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Programme, die gefördert werden sollen, müssen
- inhaltlich überwiegend kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Themen behandeln,
- in der Regel Neu- und Eigenproduktionen sein, die inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig zu produzieren sind.
Sie müssen
Ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben,
die Fördermittel vollständig in Bayern einsetzen und
- das Programm oder den Programmteil erstmalig in Bayern ausstrahlen. Eine spätere Verwertung außerhalb Bayerns ist möglich.
- Nach Artikel 23 BayMG beauftragte Programme sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungskosten, Leitungs- oder Satellitenkosten für die Zulieferung des Programms oder zur Einspeisung ins BK-Netz sowie technische Übertragungs- und Verbreitungskosten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung besonderer Rundfunkprogramme von Bundesministerium für Wirtschaft und .