Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich bestanden haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung besitzen, können Sie bei Aufnahme eines Studiums ein Stipendium erhalten.

Das Bundesministerium für ­Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als Berufstätige und Berufstätigen, wenn Sie in Ausbildung und Beruf besonderes Talent und Engagement bewiesen haben.

Förderfähig ist Ihr Erststudium, das Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren. Ziel der Förderung ist es, Ihnen zusätzliche berufliche Perspektiven zu eröffnen.

Die Förderung erhalten Sie als Stipendium.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Studierende im Vollzeitstudium monatlich 992,00 EUR plus 80,00 EUR Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160,00 EUR für jedes Kind, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag bezieht),
  • für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslandspauschale 200,00 EUR im Monat und
  • für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich 3.045 EUR für Maßnahmekosten.
  • Interessierte Berufstätige können sich im Rahmen der jeweiligen Auswahlrunde bewerben. Die Termine für die Online-Bewerbung können auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) abgerufen werden. Für das Einreichen der Bewerbung steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung. Ihren Antrag reichen Sie bei der SBB ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen.

Das Aufstiegsstipendium ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 bestanden und können eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Betriebes vorweisen.
  • Haben Sie bereits ein Studium aufgenommen, so darf das 2. Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendiu.