Förderung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Worum es geht

Wenn Sie Baumaßnahmen in Innovationsquartieren und -bereichen planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Das Land Hamburg unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen.

  • Vor der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers/-bereiches erhalten Sie die Förderung für die Kosten für erforderliche Planungen (Vorbereitungskosten) für die Durchführungsphase, die nach Abzug der Kofinanzierung verbleiben, zum Beispiel Honorare für Gutachter und fachliche Berater,
  • Nach der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers/-bereiches erhalten Sie die Förderung für sämtliche Kosten der geplanten Durchführung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens hängt von der Einzelmaßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei Finanzierung der Vorbereitungskosten Bevollmächtigte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer und
  • bei Finanzierung der Ausführungskosten nur Aufgabenträger nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen oder nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind nach § 5 (1) des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen und bei Innovationsbereichen gemäß § 5 (1) des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (GSED) antragsberechtigt und können die Antragsberechtigung vorlegen.
  • Alle am Planungsprozess Beteiligten kofinanzieren mindestens 20 Prozent des veranschlagten Kostenumfangs für die Vorbereitung des Innovationsquartiers oder Innovationsbereiches.
  • Das zuständige Bezirksamt signalisiert die städtebauliche Unbedenklichkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit des geplanten Innovationsquartiers/Innovationsbereiches.
  • Sie legen eine Flurkarte mit der Beschreibung der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung vor.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen .