Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWE zu Forschungsmissionen für die Energiewende (weiterführende Links).

Gefördert werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten:

Wind

Photovoltaik

Geothermie

Wärme- und Kältepumpen

Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung

Solarthermie

Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe

Stromnetze und Stromspeicher

Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher

Wasserstoffspeicherung und -transport

Gebäude

Quartiere

Industrie und Gewerbe

Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft

Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung

Systemintegration und digitale Lösungen

Energiewende und Gesellschaft

  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

www.foerderinfo.bund.de

Telefon: +49 800 26 23-008

E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt können Sie anhand einer Skizze bewerten lassen, ob Ihre Idee für eine Förderung infrage kommt. Sollten Sie daraufhin zur Antragstellung aufgefordert werden, müssen Sie Ihre Forschungsidee in einer Vorhabenbeschreibung ausführlich darstellen und ein Antragsformular sowie einige Fragebögen ausfüllen.

Das Verfahren läuft über easy-Online. easy-Online ist das Webportal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln. Zum Webportal gelangen Sie über die weiterführenden Links.

Ausführlichere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem bei den weiterführenden Links angegebenen Link.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Art der Vorhaben. Mikroprojekte können innerhalb von 2 bis 3 Monaten bearbeitet werden. Komplexe Verbundvorhaben benötigen erfahrungsgemäß 6 Monate und länger.

Fristen

Im Rahmen der Förderbekanntmachung gesondert veröffentlichte Initiativen enthalten gegebenenfalls spezifische Fristen. Außerhalb dieser sogenannten Calls besteht keine Befristung.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:

  • Sie müssen einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des BMWE leisten.
  • Sie stärken die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Der Stand der Technik wird fortentwickelt.
  • Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier in der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm (weiterführende Links).

Sprachen

Deutsch

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Projektträger Jülich (PtJ)

52428 Jülich

+49 2461 61-1999

www.ptj.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogram.