Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWE zu Forschungsmissionen für die Energiewende (weiterführende Links).
Gefördert werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten:
Wind
Photovoltaik
Geothermie
Wärme- und Kältepumpen
Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung
Solarthermie
Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
Stromnetze und Stromspeicher
Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher
Wasserstoffspeicherung und -transport
Gebäude
Quartiere
Industrie und Gewerbe
Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft
Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung
Systemintegration und digitale Lösungen
Energiewende und Gesellschaft
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.
www.foerderinfo.bund.de
Telefon: +49 800 26 23-008
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt können Sie anhand einer Skizze bewerten lassen, ob Ihre Idee für eine Förderung infrage kommt. Sollten Sie daraufhin zur Antragstellung aufgefordert werden, müssen Sie Ihre Forschungsidee in einer Vorhabenbeschreibung ausführlich darstellen und ein Antragsformular sowie einige Fragebögen ausfüllen.
Das Verfahren läuft über easy-Online. easy-Online ist das Webportal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln. Zum Webportal gelangen Sie über die weiterführenden Links.
Ausführlichere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem bei den weiterführenden Links angegebenen Link.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Art der Vorhaben. Mikroprojekte können innerhalb von 2 bis 3 Monaten bearbeitet werden. Komplexe Verbundvorhaben benötigen erfahrungsgemäß 6 Monate und länger.
Fristen
Im Rahmen der Förderbekanntmachung gesondert veröffentlichte Initiativen enthalten gegebenenfalls spezifische Fristen. Außerhalb dieser sogenannten Calls besteht keine Befristung.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland sowie
- Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
- Sie müssen einen Beitrag zu den förderpolitischen Zielen des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des BMWE leisten.
- Sie stärken die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
- Der Stand der Technik wird fortentwickelt.
- Das Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller sollten Sie prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
- Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier in der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm (weiterführende Links).
Sprachen
Deutsch
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogram.