Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie eine Maßnahme planen, mit der Sie die Verkehrsverhältnisse in Ihrer Kommune verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • verkehrswichtige Straßen,
  • Verkehrsleitsysteme,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz,
  • Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen,
  • Bussonderfahrstreifen,
  • Tunnelsicherheit,
  • Mitfahrerparkplätze an verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Fördersätze wird durch das zuständige Ministerium festgelegt und beträgt bei Anteilsfinanzierung höchstens 80 Prozent.

Die Bagatellgrenze beträgt

  • normalerweise EUR 200.000,
  • bei Maßnahmen an Straßenkreuzungen mit anderen Baulastträgern und bei den nicht zur Fahrbahn gehörenden Bestandteilen des Straßenkörpers im Zuge von Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast EUR 50.000,
  • bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen EUR 20.000.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 1.5. des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie

privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorlegen (Bauentwurf, Gesamtverkehrskonzept, Vermerk über die Anhörung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte, Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens).
  • Ihr Vorhaben muss geeignet sein, einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten, die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen oder den Verkehrsfluss zu verbessern.
  • Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie der Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr angemessen Rechnung tragen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen und über uneingeschränktes Baurecht verfügen. Zudem muss der erforderliche Grunderwerb gesichert sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) von Bundesministerium fü.