Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

Zuständige Bezirksregierung Bayern

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Fördergeber
Zuständige Bezirksregierung Bayern
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Durchführung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),
  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,
  • Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • Erstellung von Mobilitätskonzepten,
  • weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,
  • Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),
  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,
  • Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben

  • zwischen bis zu 50 Prozent und bis zu 70 Prozent, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • jedoch maximal zwischen 5.000 EUR und 500.000 EUR.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, bei Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen auch die Partner der Bayerischen Klima-Allianz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Andere Energieförderprogramme des Freistaates Bayern dürfen für Ihr Vorhaben nicht infrage kommen.

Sie müssen

  • die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern,
  • die Zweckbindungsfrist von normalerweise 5 Jahren für beschaffte Anlagegüter einhalten,
  • fachtechnische Bescheinigungen vorlegen, die von einem Sachverständigenbüro erstellt und eine ausführliche Darstellung der erwirkten Effekte (Treibhausgasminderung, Beitrag zur Klimaanpassung) enthalten.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR von Bundesministerium fü.

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