Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)
Worum es geht
Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.
Sie erhalten die Förderung für
die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG und
- Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten,
- die Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpfen und
- Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt-, tierwohl-, tiergesundheits-, arbeitsschutz- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv anstoßen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für gemeinwohlorientierte Vorhaben 100 Prozent,
für alle anderen Vorhaben 80 Prozent
- der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Sie können die Förderung normalerweise für 3 Jahre erhalten.
- Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen (OG) als Zusammenschluss von Akteuren zur Umsetzung eines Pilotprojekts in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Bei der Operationellen Gruppe (OG) muss es sich um eine neue Formen der Zusammenarbeit oder eine bestehende Form der Zusammenarbeit mit einer neuen Tätigkeit handeln.
Die OG muss mindestens 2 voneinander unabhängige Akteure umfassen. Mitglieder einer OG können unter anderem sein:
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen,
- Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft,
- Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen,
- Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen,
- Verbände, Vereine, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts,
- sonstige Unternehmen,
- natürliche Personen.
- Ihr Vorhaben muss überwiegend in Sachsen durchgeführt werden.
- Die OG muss einen einen Geschäftsplan und eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.
- Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
01326 Dresden
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil.