Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.1 Wissensaustausch und Qualifizierung

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Akteuren in der Land- und Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft und deren Beschäftigten sowie weiterer Akteure.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben mit folgenden Schwerpunktthemen:

  • Ressourcenschutz,
  • Biodiversität,
  • Vermeidung von Emissionen,
  • Tierschutz und Tiergesundheit,

Anpassung an den Klimawandel und

regionale Vermarktung.

Mitfinanziert werden vor allem die Organisation und Durchführung von

  • Fachtagungen und Fachveranstaltungen,
  • Workshops, Seminaren und Arbeitskreisen (inklusive vor-Ort Information und Begleitung),

Fachexkursionen und

  • Demonstrationsvorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen

  • Ressourcenschutz, Biodiversität und Vermeidung von Emissionen 100 Prozent,
  • Tierschutz und Tiergesundheit sowie Anpassung an den Klimawandel 95 Prozent,

regionale Vermarktung 90 Prozent

  • der projektbezogenen Ausgaben.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss in Sachsen stattfinden (Ausnahme Exkursionen).
  • Sie müssen die erforderliche Fachkompetenz und Erfahrung aufweisen und über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen.
  • Sie müssen das eingesetzte Personal regelmäßig schulen.
  • Wenn Sie ein Investitionsvorhaben planen, müssen Sie normalerweise eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten, für Informations- und Kommunikationstechnologien von 3 Jahren.
  • Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

01326 Dresden

+49 351 2612-0

www.lfulg.sachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Menschen & QualifizierungZuschussSachsenBerufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)Menschen & QualifizierungZuschussSachsenESF Plus 2021–2027 – Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen)Wenn Sie bei Maßnahmen zu Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)Menschen & QualifizierungZuschussSachsenESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – E – Vorhaben, die den Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirkenWenn Sie Maßnahmen zur Erweiterung der individuellen Berufswahlspektren junger Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und GleichstellungMenschen & QualifizierungZuschussSachsenESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027Wenn Sie berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und GleichstellungMenschen & QualifizierungZuschussSachsenESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – JugendberufshilfenWenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen ZusammenhaltMenschen & QualifizierungZuschussSachsenESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – ProduktionsschulenWenn Sie Maßnahmen mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Mehr in der Förderdatenbank: Aus- & Weiterbildung in Sachsen · Förderprogramme in Sachsen · Förderprogramme für Aus- & Weiterbildung · SMUL — Förderprogramme