Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Worum es geht

Wenn Sie durch ökologische Anbauverfahren zum Erhalt oder zur Verbesserung der Umwelt beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ die Einführung oder Beibehaltung von ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und -methoden nach dem jeweils geltenden GAP-Strategieplan.

Sie können die Förderung für die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen/biologischen Landbaus auf folgenden Flächen erhalten:

Ackerflächen

Grünlandflächen

Gemüseanbauflächen

Dauer- und Baumschulkulturen

  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung wird durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Internet bekannt gemacht.
  • Die erhöhte Förderung bei der Einführung des ökologischen/biologischen Landbaus können Sie für die Zeit der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau für maximal 2 Jahre bekommen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 15.5. über das webbasierte Antragsportal DIANAweb ein. Vorher müssen Sie einmalig einen Teilnahmeantrag bis zum 15.12. des Vorjahres stellen. Die Bewilligung erfolgt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Flächen müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen liegen und landwirtschaftlich mit ökologischen Anbauverfahren genutzt werden.
  • Sie bekommen die Förderung für einen Schlag mit einer Mindestgröße von 0,3 Hektar.
  • Sie müssen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes im gesamten Betrieb ökologische Anbauverfahren betreiben. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 5 Jahre.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

01326 Dresden

+49 351 2612-0

www.lfulg.sachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL) von Bundesministeri.