Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Worum es geht

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Wohnraum zur Selbstnutzung kaufen wollen und sich ohne Unterstützung nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Neuschaffung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen durch Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden sowie
  • den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung (Bestandserwerb).
  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
  • Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für
  • Familien (Familienbonus),
  • barrierefreies Wohnen,
  • standortbedingte Mehrkosten,

Bauen mit Holz sowie

  • BEG Effizienzhaus 40.
  • Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe Ihres Haushalts und dem Standort des Objekts ab.
  • Bei Bedarf können Sie ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von EUR 2.000 bis EUR 50.000 bekommen, wenn Sie kein dinglich gesichertes Darlehen erhalten können.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Kauf eines Objekts bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Die Belastung muss für Sie dauerhaft tragbar sein.
  • Sie erhalten die Förderung nur für Wohnraum, den Sie selbst nutzen oder nutzen wollen.
  • Normalerweise müssen Sie eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
  • Sie müssen mit Ihrer Maßnahme außerdem die städtebaulichen, energetischen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständiges Amt für Wohnungswesen

www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderun.