Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Worum es geht

Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region.

Sie erhalten die Förderung für

  • Personalkosten,
  • Reisekosten,
  • Kosten für Informationstechnik,
  • projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
  • anteilige Ausgaben für Leitung und für Verwaltung des Personals im Projekt
  • im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 320.000.
  • Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten
  • bis zu 90 Prozent im 1. und 2. Jahr,
  • bis zu 75 Prozent im 3. Jahr,
  • bis zu 50 Prozent im 4. und 5. Jahr.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Eine Förderung erhalten Sie für maximal eine Personalstelle für kommunales Flächenmanagement je Kreis oder kreisfreier Stadt.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung über die ganze Projektlaufzeit sichern.
  • Sie erhalten keine Förderung für Stellen oder Projekte, die vor Förderbeginn bereits etabliert waren.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

24105 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/iv_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement von Bundesministerium für Wirtschaft.