Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern.
Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen
- im Bereich der Nutztierhaltung,
- zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus,
- in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten,
in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie
- in die Anlage von Agroforstsystemen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.
- Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben.
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Sachsen durchführen.
- Sie müssen über alle wesentlichen Produktionsfaktoren selbst verfügen sowie alle wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen.
- Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter müssen eine ausreichende Qualifikation nachweisen.
- Die erforderlichen bau- und umweltrechtlicher Genehmigungen müssen vorliegen.
- Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen muss unter 2,0 Großvieheinheiten je Hektar betragen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
01109 Dresden
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – .
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