Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Worum es geht

Wenn Sie planen, ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen zu gründen oder eine Hofnachfolge anzutreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte.

Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 70.000 je Unternehmen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens beziehungsweise von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
  • Sie müssen über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber niederlassen.
  • Sie müssen einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen.
  • Der Standardoutput Ihres Betriebes muss mindestens EUR 25.000 pro Jahr betragen. Der Höchstbetrag des Standardoutputs Ihres Betriebes pro Jahr beträgt
  • für Acker- und Futterbaubetriebe EUR 500.000,
  • für Gartenbau- und Verbundbetriebe sowie Betriebe mit Dauerkulturen EUR 1 Million und
  • für Veredlungsbetriebe EUR 1,5 Millionen.
  • Der Tierbestand in Ihrem Unternehmen darf höchstens 2,0 Großvieheinheiten je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche betragen.
  • Die Summe Ihrer positiven Einkünfte darf im Durchschnitt der letzten 3 vorliegenden Steuerbescheide höchstens EUR 90.000 Euro je Jahr bei Ledigen und EUR 120.000 je Jahr bei Verheirateten betragen haben.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

01109 Dresden

0351 26120

www.lfulg.sachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – .