Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung der kulturellen Vielfalt oder der künstlerischen interkulturellen Begegnung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Institutionen in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Projekte im musealen Bereich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird bei der Förderung von Institutionen im Einzelfall festgelegt.

Bei Projekten im musealen Bereich können Sie einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Anträge auf Förderung reichen Sie formgebunden ein. Die zuständige Antragstelle für Institutionen ist das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, für Projekte im musealen Bereich die Sächsische Landesstelle für Museumswesen.

Anträge stellen Sie bitte jeweils bis zum 15.10. für das folgende Haushaltsjahr.

Anträge zur Förderung des Ankaufs von bedeutendem Museumsgut können Sie ganzjährig stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für die institutionelle Förderung sind Landesdachverbände sowie Einrichtungen, die dauerhaft Aufgaben von besonderem Landesinteresse wahrnehmen und die in der Hauptsache in den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik oder Soziokultur tätig sind.

Antragsberechtigt für Projekte im musealen Bereich sind gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger von bestehenden oder im Aufbau befindlichen Museen, Verbände, die zur Entwicklung und Bewahrung der Museumslandschaft in Sachsen beitragen und auch andere museumsnahe Einrichtungen.

Nicht gefördert werden Einrichtungen, die unmittelbar vom Bund, den Ländern oder vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei einer institutionellen Förderung muss sich die Kommune, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, angemessen an der Finanzierung beteiligen.
  • Als Verband oder Träger von Museen müssen Sie sich an den ethischen Richtlinien für Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM) und an den Museumsstandards des Deutschen Museumsbundes orientieren.
  • Museumsgut muss dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

1097 Dresden

0351 5640

www.smwk.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Kunst und Kultur (FördRL K/K) von Bundesministerium für Wirtsch.