Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026
Worum es geht
Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, können Sie von der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz profitieren.
Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen. Die einzelnen Förderbereiche sind:
- Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (u. a. Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)
- Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)
- Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung
- STEP: Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung ihrer Wertschöpfungsketten, z. B. Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,Trennverfahren, Bioökonomie-Technologien, Biotechnologien und Stärkung der Kapazitäten kritischer Rohstoffe
Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen:
- Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inkl. Errichtung und Anpassung von Anlagen)
- Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500 EUR und höchstens 5 Millionen Euro (5.000.000 EUR). (Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe 10 Millionen Euro (10.000.000 EUR).
- Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) (siehe weiterführende Links).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Anträge können bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Investive Vorhaben müssen zur Ressourceneffizienzsteigerung beitragen.
- Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.1 der Förderrichtlinie muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
- Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.2 der Förderrichtlinie muss in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Chemnitz (JTF-Gebiete) liegen.
- Weitere Fördervoraussetzungen, unter anderem für STEP-Vorhaben, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 von .