Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Fördergeber
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.

Sie bekommen die Förderung für

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,
  • Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,

sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowie

  • Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000.
  • Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

Gemeinden,

kommunale Zusammenschlüsse sowie

Wasser- und Bodenverbände, die nicht wirtschaftlich tätig werden.

Für einzelne Maßnahmen sind darüber hinaus auch

natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • antragsberechtigt.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesdirektion Sachsen

09120 Chemnitz

0371 5320

www.lds.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) von Bundesministeri.

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