Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS/2024
Worum es geht
Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen.
Sie bekommen die Förderung für
- Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und Grundwasserschäden, einschließlich dafür erforderlicher Entsiegelungsmaßnahmen,
- Sanierungen von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen, und
- Sicherung und Stilllegung von Deponien, insbesondere zur Verhinderung von Schadstoffausträgen in Gewässer, Boden oder Luft oder von Standsicherheitsproblemen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Sanierungen 77 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für Sicherung und Stilllegung von Deponien 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- jedoch höchstens EUR 10 Millionen.
- Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Landesdirektion Sachsen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden und deren Unternehmen und Eigenbetriebe,
- kommunale Zweckverbände,
- Landkreise,
- natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Fläche, für die Sie die Förderung beantragen, muss im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein.
- Sie müssen mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Fläche in naturnahe Grünflächen umwandeln. Naturnahe Grünflächen sind unversiegelte, biodiversitätsfördernde Grün- und Freiflächen, vor allem Flächen mit Gehölzen, insektenfördernde, arten- und blütenreiche Wiesen einschließlich insektenfördernder, mehrjähriger Kraut- und Staudenflächen.
- Das Pflanz- und Saatgut, das Sie verwenden, muss von Arten stammen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind.
- Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie eine Klimaverträglichkeitsprüfung durchführen.
- Projekte zur Sicherung und Stilllegung von Deponien müssen beim Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gelistet sein.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Flächenrecycling und Dekontaminierung von Standorten – FRL FrDS.