Förderrichtlinie Ernteversicherungen

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Versicherung gegen extreme Wetterereignisse abschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben jährlicher Versicherungsprämien für schadens- oder indexbasierte Ernteversicherungen gegen Ertragsverluste durch folgende Risiken:

  • Sturm,
  • Starkfrost,
  • Starkregen,
  • Überschwemmungen,
  • Trockenheit/Dürre,
  • Hagel.
  • Die Absicherung für einzelne Kulturen oder mehrere Kulturen beim Anbau von Obst, Wein, Gemüse, Hopfen oder Heil-, Duft- und/oder Gewürzpflanzen gegen diese Risiken kann einzeln oder kombiniert im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen erfolgen. Das Risiko „Hagel“ ist nur im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen förderfähig.
  • Sie bekommen die Förderung für den Neuabschluss eines Mehrgefahrenversicherungsvertrags oder die Umwandlung beziehungsweise Fortführung bereits bestehender mehrjähriger Versicherungsverträge.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Versicherungsprämie.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und fristgerecht beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ein.
  • Der jährliche Antragszeitraum nebst Stichtag (Ausschlussfrist), bis zu dem die Anträge gestellt werden können, wird vorab durch die Antrags- und Bewilligungsbehörde bekanntgegeben.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit steuerlichem Betriebssitz in Thüringen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Gemüse, Wein, Hopfen und/oder Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen umfasst.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die versicherten Flächen müssen im Freistaat Thüringen liegen.
  • Ihre Selbstbeteiligung muss mindestens 20 Prozentpunkte der Schadenquote betrage.
  • Die Maximalentschädigung liegbt bei höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme.
  • Bitte beachten Sie: Im Falle der indexbasierten Versicherung des Risikos Trockenheit/Dürre tritt die zulässige Maximalentschädigung von 80 Prozent der Versicherungssumme an die Stelle der genannten Mindest-Selbstbeteiligung.
  • Die versicherte Mindestfläche beträgt 1 Hektar. Für Rebflächen beträgt die Mindestfläche 0,3 Hektar.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

99099 Erfurt

0361 2223-0

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Ernteversicherungen von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.