Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die dazu beitragen, Ökosysteme zu schützen und das Umweltbewusstsein zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung unterstützt Sie bei Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekten im Sinne der Agenda 21.

Die Förderung erhalten Sie für

  • planerische Vorbereitung,
  • die Durchführung des Projektes mit den projektbezogenen Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten,
  • pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten,
  • vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • die konzeptionelle Projektbegleitung,
  • die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle,
  • die Dokumentation der Ergebnisse.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung gewährleisten.
  • Sie müssen mit Ihrem Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beginnen. Die Laufzeit des Vorhabens soll 36 Monate nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie andere Maßnahmen, zu deren Durchführung eine konkretisierte Rechtspflicht besteht,
  • die regelmäßige Förderung von Einrichtungen (sogenannte institutionelle Förderung),
  • selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen und Studien ohne unmittelbaren Projektbezug,
  • laufende Kosten nach Projektabschluss,
  • Projekte, die überwiegend Ihrer Selbstdarstellung dienen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

26553 Dornum

04993 99110

www.nue-stiftung.de/kontakt/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung von Bunde.