Förderrichtlinie Berufliche Bildung

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung von Ausbildung und beruflicher Bildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen für Jugendliche und Beschäftigte aller Altersgruppen, die der Verbesserung der Ausbildung und der beruflichen Bildung dienen.

Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage folgender Einzelbestimmungen:

  • Ausbildungsplatzförderung,
  • Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler,
  • Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge,
  • Aufstiegsprämie,
  • Projekte der beruflichen Bildung,
  • Wirtschaft integriert.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
  • Richten Sie Ihren Antrag für die Förderbereiche „Ausbildungsplatzförderung“ und „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Kassel.
  • Anträge für die „Aufstiegsprämie“ müssen Sie bei der jeweils zuständigen Kammer als Begleitstelle einreichen.
  • Für Vorhaben in den übrigen Förderbereichen richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres jeweiligen Vorhabens elektronisch über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Regelungen der einzelnen Förderbereiche enthalten genaue Angaben zur Antragsberechtigung.
  • Bitte beachten Sie die Voraussetzungen der programmspezifischen Einzelregelungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regierungspräsidium Kassel

34117 Kassel

0561 1060

rp-kassel.hessen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Berufliche Bildung von Bundesministerium für Wirtschaft und Kli.