Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Kulturlandschaft sowie zur Erhaltung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) bei Maßnahmen zur Sicherung landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Gebieten.

Die Förderung erhalten Sie für im Freistaat Sachsen gelegene landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Ausmaß der festgestellten beständigen Nachteile, die landwirtschaftliche Tätigkeiten beeinträchtigen.

In voller Höhe erhalten Sie die Ausgleichszulage für höchstens 85 Hektar. Für weitere Flächen reduziert sich die Förderung um durchschnittlich 5 Prozent.

Ihren Antrag stellen Sie bis zum 15.5. beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind:

natürliche Personen,

Personengesellschaften und

  • juristische Personen,
  • die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens mit Betriebssitz in Sachsen sind.
  • Sie müssen aktiv Landwirtschaft betreiben.
  • Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten im Freistaat Sachsen bewirtschaften.
  • Die Mindestschlaggröße der beantragten Flächen beträgt 0,3 Hektar.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

01109 Dresden

0351 26120

www.lfulg.sachsen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015) von Bundesministerium für Wirtsc.