Förderrichtlinie Altlasten

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung von Orten, auf denen sich Altlasten befinden, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen sowie der Sanierung der Altlasten und anderer stofflich schädlicher Veränderungen des Bodens.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung,
  • Sanierungsuntersuchung und -planung,
  • Sanierung, einschließlich sanierungsbedingter Abriss, und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung sowie
  • Überwachung und Eigenkontrolle.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 7.500.
  • Reichen Sie Ihren Antrag über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts,

juristische Personen des privaten Rechts und

natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.
  • Sie müssen die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten und darüber hinaus die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
  • Wenn Sie ein Sanierungsvorhaben planen, legen Sie der zuständigen Behörde zuvor ein Sanierungskonzept vor. Sie lassen außerdem ein Gutachten zur Wertsteigerung des Grundstücks erstellen.
  • Keine Förderung erhalten Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten sowie als Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Festlegung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie Altlasten von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,.