Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Förderart
Zuschuss
Region
Hessen
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV).

Sie erhalten die Förderung für

  • Infrastrukturmaßnahmen zur Neueinrichtung oder Erweiterung des Schienengüterverkehrs oder Maßnahmen zum Erhalt von Schienengüterverkehr (durch Sanierung der bestehenden und genutzten Infrastruktur) sowie
  • Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für Schienengüterverkehr.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximal EUR 100.000 je 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, je 500 Waggons erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen oder je 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland pro Jahr.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt bei Infrastrukturmaßnahmen sind

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • verladende Unternehmen,
  • kommunale Gebietskörperschaften,

Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie

  • Zweckverbände.
  • Im Fall von Untersuchungen sind Unternehmen, die Güter verladen und/oder empfangen, antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.

Beachten Sie bei Förderung von Infrastrukturmaßnahmen:

  • Eine Bundesförderung für die Maßnahme darf nicht möglich sein und die geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen.
  • Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
  • Die soziale und ökologische Verträglichkeit des Vorhabens muss gewährleistet sein (zum Beispiel Vermeidung von Lärmbelästigungen für eventuelle Anwohnerinnen und Anwohner).
  • Es muss ein verkehrspolitischer Nutzen zu erwarten sein (zum Beispiel Vermeidung von Lastkraftwagen-Verkehr).
  • Als Unternehmen müssen Sie kreditwürdig sein und die Geschäftsleitung muss über ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen verfügen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

65185 Wiesbaden

0611 3660

mobil.hessen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV) von Bunde.

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