Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

Worum es geht

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei, Fischwirtschaft oder Aquakultur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung in diesen Bereichen:

  • Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen sowie der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik: Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten, Vorhaben zur Verbesserung der Kontrolle und zur wirksamen Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme,
  • Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union: Innovation in der Aquakultur und Investitionen und Vorhaben zur Verbesserung von Umwelteinflüssen, des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der Aquakultur,
  • Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union: Produktions- und Vermarktungspläne, Vermarktungsmaßnahmen und Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
  • Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften: Unterstützung für die lokale Entwicklung, Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und Kooperationsmaßnahmen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen, für einzelne Förderbereiche gelten andere Mindestbeträge.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt oder an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig von der Art des Vorhabens

  • natürliche oder juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts,
  • Fischerinnen und Fischer sowie Küstenfischerinnen und Küstenfischer,
  • Eignerinnen und Eigner von Fischereifahrzeugen und von Fahrzeugen der Binnenfischerei
  • anerkannte Erzeugerorganisationen der Fischerei.
  • wissenschaftliche oder technische Stellen und Forschungseinrichtungen des öffentlichen Rechts,

Unternehmen der Aquakultur und

FLAG (Fisheries Local Action Groups).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Geschäfts- oder Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  • Ihre Liquidität und die Rentabilität des Vorhabens müssen nachhaltig gesichert sein.
  • Sind Sie privater Träger und betragen Ihre Investitionen mehr als EUR 5 Millionen, muss Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsstelle bestätigt werden.
  • Es darf kein Insolvenzverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet worden sein.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen und die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Bereiche.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

19061 Schwerin

+49 385 588-0

www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern von Bundesmi.